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Gasentladungslampen

Allgemeines

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Leuchtstoffröhren in folierten
Rungenpaletten (© EAK, 2017)

Gasentladungslampen sind vor allem in folgenden Geräten vorhanden:

  • in Beleuchtungskörpern in Räumen (Es gibt hier vor allem die klassischen, stabförmigen Leuchtstoffröhren (Neonröhren) und Kompaktleuchtstoffröhren, z. B. Energiesparlampen.),
  • in Küchengeräten (z. B. Dunstabzugshauben),
  • in Büro- und EDV-Peripheriegeräten (z.B. Kopierern, Faxgeräten, Scannern),
  • in Solarien und Höhensonnen.

Seit September 2012 sind die Erzeugung und der Import von Glühlampen in der EU verboten. Darüber hinaus sind seit September 2023 die Erzeugung und der Import von Leuchtstoffröhren, Leuchtstofflampen und Halogenlampen verboten.

Gasentladungslampen enthalten geringe Mengen an Quecksilber, LED-Lampen enthalten wertvolle Rohstoffe und elektronische Bauteile und sollten daher unbedingt getrennt gesammelt werden.

 

Wiedergewinnung von Rohstoffen

Gasentladungslampen bestehen vor allem aus den Outputfraktionen Glas, Aluminium (Endkappen) und quecksilberhaltige Abfälle.

Die quecksilberhaltigen Abfälle werden in Untertagedeponien abgelagert. Die Glas- und Aluminiumfraktionen können als wichtiger Rohstoff wiederverwendet werden. Dies ist energetisch weitaus günstiger als die Neugewinnung der Rohstoffe und stellt daher einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz dar.

In der folgenden Tabelle und Grafik werden Richtwerte für die zurückgewonnenen Massen an Rohstoffen pro Jahr und die Anteile der Outputfraktionen aus der Behandlung von Gasentladungslampen dargestellt.

Fraktion Masse [t] Anteil [%]
Glas 740 90,0
Aluminium 37 4,5
Quecksilberhaltige Abfälle 45 5,5
Gesamt 822 100,0

Outputfraktionen der Gasentladungslampen (Datenbasis 2022)

 

Zusammensetzung der Gasentladungslampen in Massenprozent (Datenbasis 2022)

 

Die Schadstoffentfrachtung für die Fraktion Gasentladungslampen ist unter „Recyclingprozesse – Glasfraktion“ dargestellt.

Weiterführende Informationen finden Sie z. B. bei System Herborn.

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