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Elektrokleingeräte

Allgemeines

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Elektrokleingeräte (© EAK, 2017)

In der Sammel- und Behandlungskategorie Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge von kleiner 50 Zentimeter sind vor allem folgende Geräte vorhanden:

  • Haushaltsgeräte klein (z.B. Bügeleisen, Mixer, Föhne, Staubsauger, Heizlüfter etc.)
  • IT- & T-Geräte (z.B. PCs, Drucker, Scanner, Telefone, Handys, Faxe etc.)
  • Hifi – und Radiogeräte,
  • Beleuchtungskörper,
  • Werkzeuge, Spiel-, Sport und Freizeitgeräte,
  • medizinische Geräte

Wiedergewinnung von Rohstoffen

Elektrokleingeräte bestehen vor allem aus Metallen und Kunststoffen zum stofflichen Recycling. Die Recyclingprozesse zur Wiedergewinnung der einzelnen Fraktionen werden unter den jeweiligen Punkten beschrieben.

Nach der Schadstoffentfrachtung werden die Elektrokleingeräte entweder in Demontagebetrieben händisch demontiert, wobei einzelne Fraktionen (z.B. Metalle, Kunststoff-Gehäuse) bereits sortenrein anfallen, oder in Behandlungsanlagen teilweise weiter zerkleinert und in die einzelnen Outputfraktionen getrennt. Manche Bauteile, die im Demontagebetrieb nicht sortenrein getrennt werden können, werden an die Behandlungsanlagen zur mechanischen Aufarbeitung (Querstromzerspaner, Smasher) weitergeleitet.

In der folgenden Tabelle und Grafik werden Richtwerte für die zurückgewonnenen Massen an Rohstoffen pro Jahr und die Anteile der Outputfraktionen aus der Behandlung von Elektrokleingeräten dargestellt:

Fraktion Masse [t] Anteil [%]
Eisen-Metalle 14.367 44,00
Nichteisen-Metalle 3.918 12,00
Kunststoffe stofflich 10.122 31,00
Restfraktion 4.245 13,00
Gesamt 32.652 100,00

Outputfraktionen Elektrokleingeräte (Datenbasis 2017)

 

Zusammensetzung der Elektrokleingeräte in Massenprozent (2017)

 

Schadstoffentfrachtung

Elektrokleingeräte werden in Österreich derzeit entweder bei Demontagebetrieben oder in speziellen Behandlungsanlagen schadstoffentfrachtet und behandelt.

Dabei müssen alle Bauteile, die gefährliche Substanzen enthalten oder enthalten könnten, entfernt werden. Aus allen Geräten werden Kondensatoren, Quecksilberschalter, Leiterplatten und Batterien entfernt. Asbesthaltige Geräte (Heizgeräte, alte Bügeleisen) werden abgetrennt und an spezielle, ausdrücklich für die Behandlung asbesthaltiger Geräte befugte Behandlungsunternehmen weitergeleitet. Die Demontage muss von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden, das genau über das Vorkommen und die Lage der gefährlichen Bauteile und Substanzen in den Geräten informiert ist.

Bei den Demontagebetrieben erfolgt dies großteils händisch durch Zerlegen der Geräte und den Ausbau der gefährlichen Bauteile und Substanzen. Diese Tätigkeiten erfolgen in Österreich häufig auch im Rahmen von Sozialprojekten (z.B. D.R.Z. Wien, siehe www.drzwien.at).

In den Behandlungsanlagen (z.B. EAR Höpperger in Tirol, siehe www.hoepperger.at/ear/) werden die Geräte in speziellen Anlagen (z.B. Querstromzerspaner, siehe www.andritz.com/recycling oder Smasher, siehe www.mueller-guttenbrunn.at) in deren Einzelbauteile aufgetrennt. Durch die schonende Auftrennung soll gewährleistet werden, dass die gefährlichen Bauteile (z.B. Batterien, Kondensatoren) nicht beschädigt werden und im Anschluss manuell aussortiert werden können.

Die gefährlichen Bauteile und Substanzen müssen gesondert gelagert und behandelt werden, um zu gewährleisten, dass keine gesundheits- oder umweltgefährdenden Stoffe freigesetzt werden. Bei ordnungsgemäßer Behandlung in Behandlungsanlagen für gefährliche Abfälle kann eine Gesundheits- und Umweltgefährdung weitgehend ausgeschlossen werden.

 

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