Allgemeines

Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen bestehen zu 65% aus Eisen-Metallen, die recycelt werden können
In der Sammel- und Behandlungskategorie Elektrogroßgeräte mit einer Kantenlänge von
mindestens 50 Zentimeter sind vor allem folgende Geräte vorhanden:
- Waschmaschinen,
- Geschirrspüler,
- E-Herde,
- Heizgeräte, Radiatoren,
- große IT- & T- Geräte,
- Beleuchtungskörper,
- Werkzeuge,
- Spiel-, Sport- und Freizeitgeräte,
- medizinische Geräte.
Wiedergewinnung von Rohstoffen
Elektrogroßgeräte bestehen vor allem aus den Outputfraktionen Eisen- und Nichteisen-Metalle und Kunststoffe zum stofflichen Recycling.
In der Restfraktion sind neben den gefährlichen Bauteilen und Substanzen auch sonstige Bestandteile (z.B. Betongewichte von Waschmaschinen oder Bauteile aus Keramik und Glas) enthalten, die zum Teil auch einem stofflichen Recycling zugeführt werden können.
In der folgenden Tabelle und Grafik werden Richtwerte für die zurückgewonnenen Massen an Rohstoffen pro Jahr und die Anteile der Outputfraktionen aus der Behandlung von Elektrogroßgeräten dargestellt.
Fraktion | Masse [t] | Anteil [%] |
---|---|---|
Eisen-Metalle | 18.321 | 65,00 |
Nichteisen-Metalle | 2.255 | 8,00 |
Kunststoffe stofflich | 2.819 | 10,00 |
Restfraktion | 4.792 | 17,00 |
Gesamt | 28.186 | 100,00 |
Outputfraktionen Elektrogroßgeräte (Datenbasis 2017)

Outputfraktionen Elektrogroßgeräte in Massenprozent
Schadstoffentfrachtung
Elektrogroßgeräte werden an der Sammelstelle, bei einem Demontagebetrieb oder in der Behandlungsanlage schadstoffentfrachtet.
Dabei müssen alle Bauteile, die die zuvor erwähnten gefährlichen Substanzen enthalten oder enthalten könnten, entfernt werden. Bei den klassischen Haushaltsgeräten (Waschmaschine, Geschirrspüler etc.) werden z. B. die Kondensatoren und Quecksilberschalter entfernt. Aus allen Geräten werden Leiterplatten und Batterien entfernt, Ölradiatoren werden entleert. Asbesthaltige Geräte (z.B. Heizgeräte, ältere Backöfen) werden abgetrennt und an spezielle, ausdrücklich für die Behandlung asbesthaltiger Geräte befugte Behandlungsunternehmen weitergeleitet. Die Demontage muss von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden, das genau über das Vorkommen und die Lage der gefährlichen Bauteile und Substanzen in den Geräten informiert ist.
Die gefährlichen Bauteile und Substanzen müssen gesondert gelagert und behandelt werden, um zu gewährleisten, dass keine gesundheits- oder umweltgefährdenden Stoffe freigesetzt werden. Bei ordnungsgemäßer Behandlung in Behandlungsanlagen für gefährliche Abfälle kann eine Gesundheits- und Umweltgefährdung weitgehend ausgeschlossen werden.