Weltweit ist der Verbrauch von Rohstoffen bzw. der Konsum von Gütern immer mehr im Ansteigen. Eine unangenehme Nebenerscheinung dessen sind die immer kürzer werdenden Lebenszyklen der Produkte und der dadurch weiter ansteigende Ressourcenverbrauch, sowie der ebenfalls größer werdende ökologische Fußabdruck.

Ein Gerät so lange wie möglich zu nutzen, oder es (noch funktionierend) weiter zu verkaufen, ist Teil der ersten von fünf Stufen der Abfallhierarchie – der Abfallvermeidung. Eine weitere Verlängerung des Lebenszyklus stellt die „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ dar. Hierbei werden defekte Geräte, die schon zu Abfall geworden, aber trotzdem noch brauchbar sind, getestet, instandgesetzt und wieder verkauft. Dies geschieht meist bei sozialwirtschaftlichen Betrieben, die damit für benachteiligte Menschen neue Job-Chancen schaffen. Diese Stufe der Abfallhierarchie entspricht dem Gedanken von „ReUse“.
Erst danach sollten die drei weiteren Stufen in Aktion treten:
- Recycling
- Sonstige Verwertung (z.B. thermische Verwertung und Nutzung der Abwärme, sowie Stromerzeugung)
- Beseitigung (von nicht verwertbaren Abfällen – Deponierung)
In Österreich gibt es immer mehr Organisationen, Vereine oder private Events, bei denen meist ehrenamtliche Fachleute kostenlos bei der Reparatur von Elektrogeräten helfen. So haben sich bereits eine Reihe von Reparaturcafes, Repaircafes, Reparier-Bars, etc. etabliert. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der ReUse Austria.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit defekte Elektrogeräte von Professionisten reparieren zu lassen, dies zahlt sich öfter aus als man denkt. In einigen Bundesländern gibt es dazu Reparaturführer bzw. in Wien ein Reparaturnetzwerk.
So tragen Sie zu einem Ressourcen schonenden Umgang mit Ihren Elektrogeräten und zum Umweltschutz bei.
Denken Sie auch an die Möglichkeit, statt einem Neugerät ein gebrauchtes Gerät zu kaufen, idealerweise in einem „ReUse-Shop“ einer sozialwirtschaftlichen Organisation. Aber auch im gewerblichen Handel gibt es oft gute Gebrauchtgeräte. Sowohl in sozialwirtschaftlichen ReUse-Shops als auch im gewerblichen Handel gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Bei Privatverkäufen (z. B. nicht-gewerbliche Flohmärkte und private Online-Plattformen) gilt üblicherweise kein Gewährleistungsrecht.